St. Josef Cham & St. Martin Untertraubenbach

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    Erstkommunion 2020

  • Termine

Gruppenstunde
Utb: 8.09. um 17:00 Uhr 
Cham: 9.09. um 17:00 Uhr Gruppe I
         10.09. um 17:00 Uhr Gruppe II
Nach jeder Gruppenstunde findet die Ausgabe der Kommuniongewänder  statt.

 

Die Beichte vor der Erstkommunion
St. Martin: Fr, 11.09. um 15:00 Uhr
St. Josef:
Fr, 11.09.  um 16:30 Uhr    


Probe zur Erstkommunion

St. Josef: Sa, 12.09. um 9:00 Uhr
St. Martin: Sa, 12.09. um 9:00 Uhr

Erstkommunionfeier

  • St. Josef: So, 13.09. um 11:00 Uhr
  • St. Martin: So, 13.09. um 11:00 Uhr

Die Kommunionkinder versammeln sich um 10:45 Uhr am Pfarrheim (Aufsicht: Katechetinnen) und alle anderen Personen sind in der Kirche.
Am Ende des Gottesdienstes werden Rosenkränze, Kreuzen, Gebetsbücher (Gotteslob) gesegnet.

Rückgabe der Gewänder
St. Josef: 16.09. um 17:00 Uhr
St. Martin: 17.09. um 18:00 Uhr

 

Unkosten

30,35 € Kommunionkerze Utb
22,50 € Kommunionkerze Ch
26,00 € Leih- und Reinigungsgebühren
              für dieKommuniongewänder
15,00 € Blumenschmuck
17,50 € Fotograf Ch
22,00 € Fotograf Utb

93,50 € Gesamtbetrag Utb
82,00 € Gesamtbetrag Ch   (Änderung)
Diesen Betrag bezahlen wir bei der Ausgabe der Kommuniongewänder.

Wichtige Informationen
zum Erstkommuniongottesdienst

Aufgrund der Pandemie Covid-19 ist die Zahl der Gottesdienstbesucher auf 100 Personen bei der Wahrung anderer Hygienevorschriften begrenzt. Die Zahl “100” lässt die Größe der Kirche St. Josef zu. Die Kirche St. Martin ist deutlich kleiner. Daraus ergibt: sich:

1) Für jedes Kind mit der Familie wird eine Bank reserviert.

2) Jedes Kommunionkind bekommt vier Zutrittskarten für seine Familie. Vor dem Betreten der Kirche muss jeder eine Zutrittskarte dem Ordner abgeben. Die Übergabe der Karten findet nach nach den Gruppenstunden statt.

3) Bis zum 10.09. sind die Listen der an der Erstkommunionfeier teilnehmenden Personen mit Namen, Adresse und Telefonnummer beim Pfarrer oder im Pfarrbüro abzugeben.

4) Ist unter den fünf Personen einer z.B. Taufpate, der keinen Dauerkontakt zur Familie des Kindes hat,  muss er den Abstand 1,5 m einhalten.

5) Alle Besucher tragen den Mundschutz beim Betreten  der Kirche und beim Verlassen des Platzes.